Antwort
Kinder von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2020: 455 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen seit Januar 2024 538 Euro monatlich. Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind (§ 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V).
Das Gesamteinkommen ist nach der gesetzlichen Definition die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts.
Es ist ratsam, Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen, wenn absehbar ist, dass das Einkommen die Einkommensgrenze voraussichtlich übersteigt.
Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
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Stand:
Juli 2020
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