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Während des Studiums: IT-Dienstleistungen plus Webshop für Radfahrer: anbieten?

Frage

Ich möchte mein Gewerbe anmelden. Kann ich die Onlinemeldung bereits jetzt schon abschicken? Grundsätzlich möchte ich IT-Dienstleistungen und Software-Entwicklung anbieten. Gleichzeitig möchte ich noch über einen WebShop verschiedene Accessoires für Radfahrer zu verkaufen. Muss ich dafür nun einen zweiten Gewerbeschein ausfüllen oder ist beides über denselben abwickelbar? Ich möchte dies als Einzelunternehmer neben dem Studium bewältigen und zusätzlich zu Beginn als Kleinstunternehmer. Was ist zu beachten?

Antwort

Hinsichtlich Ihrer Fragestellung, ob für die Anmeldung der genannten Tätigkeiten ein Gewerbeschein ausreicht oder mehrere benötigt werden, können wir keine abschließende Einschätzung vornehmen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an Ihr zuständiges Gewerbeamt.

Wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchten, müssen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Außerdem entfällt die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung. Zu den Kleinunternehmern gehören aus steuerlicher Sicht u.a. Einzelunternehmer bzw. Freiberufler, die im Jahr der Gründung voraussichtlich einen Gesamtumsatz von nicht mehr als 17.500 Euro erwirtschaften. Für die Folgejahre gilt: Sie dürfen im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen.

Üben Sie eine gewerbliche Tätigkeit neben dem Studium aus, muss dies der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gemeldet werden. Der Status „Student“ liegt solange vor, wie Sie für Ihre studentische Tätigkeit mehr Zeit aufwenden, als für die selbständige. Das heißt, werden nicht mehr als 20 Stunden in der Vorlesungszeit gearbeitet, bleibt der Status „Student“ erhalten. Die Krankenkasse wird in Ihrem Fall prüfen, welche Tätigkeit für Sie den zeitlichen und wirtschaftlichen Mittelpunkt darstellt. Gern können Sie sich zu Fragen der Krankenversicherung auch an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung unter der Telefonnummer 030 340606601 wenden.

Wer ein Unternehmen (unabhängig von der Art der Tätigkeit) eröffnet, muss dies binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Die Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) informiert Sie unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Sollten Sie BAföG beziehen, empfehlen wir Ihnen das kostenlose Bürgertelefon des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Thema BAföG (Tel.: 0800 2236341. Montag bis Freitag: 8 Uhr bis 20 Uhr). Bitte klären Sie dort, in welchem Umfang die geplante selbständige Tätigkeit ausgeübt werden darf, ohne den Bezug des BAföGs zu gefährden.

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit unterliegen der Einkommensteuer. Die Höhe des Einkommensteuersatzes richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie (nach Abzug aller Betriebsausgaben) mit Ihrem Unternehmen erwirtschaften. Für das Jahr 2018 beträgt der Grundfreibetrag 9.000 Euro für Alleinstehende. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Um Ihre Höhe ermitteln zu lassen, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Ihren Gewinn ermitteln Sie durch eine Einnahme-Überschussrechnung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Sie können sich bei Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit vor der Gründung auch bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer beraten lassen. Online finden Sie die Kontaktdaten Ihrer IHK vor Ort.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Oktober 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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