Frage
Ich gehe einer Vollzeitbeschäftigung in einem Betrieb im Handwerk nach. In meiner Freizeit stelle ich in eigener Werkstatt Dekorationen aus Metall her. Nach durchaus positiven Reaktionen von Familie, Nachbarn und Bekannten was den „Designfaktor“ angeht, denke ich, dass es für meine Produkte durchaus einen kleinen Markt geben wird. Kurz: Ich möchte die Sachen im Internet auf einer Homepage oder evtl. auf Ausstellungen präsentieren und bei Interesse auch verkaufen. Pro Jahr könnte ich zwischen 100 bis 2.000 Euro Gewinn/Ertrag erwirtschaften. Meine Fragen sind folgende: Darf ich einen Onlineshop als Privatperson OHNE Gewerbeanmeldung eröffnen? Reicht es in diesem Fall die zusätzlichen Einnahmen bei der Steuererklärung meines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses anzugeben? Falls nicht, muss ich zwingend ein Nebengewerbe anmelden?