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Onlineshop nebenberuflich betreiben: Gewerbeanmeldung?

Frage

Ich gehe einer Vollzeitbeschäftigung in einem Betrieb im Handwerk nach. In meiner Freizeit stelle ich in eigener Werkstatt Dekorationen aus Metall her. Nach durchaus positiven Reaktionen von Familie, Nachbarn und Bekannten was den „Designfaktor“ angeht, denke ich, dass es für meine Produkte durchaus einen kleinen Markt geben wird. Kurz: Ich möchte die Sachen im Internet auf einer Homepage oder evtl. auf Ausstellungen präsentieren und bei Interesse auch verkaufen. Pro Jahr könnte ich zwischen 100 bis 2.000 Euro Gewinn/Ertrag erwirtschaften. Meine Fragen sind folgende: Darf ich einen Onlineshop als Privatperson OHNE Gewerbeanmeldung eröffnen? Reicht es in diesem Fall die zusätzlichen Einnahmen bei der Steuererklärung meines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses anzugeben? Falls nicht, muss ich zwingend ein Nebengewerbe anmelden?

Antwort

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist anzumelden. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt“ beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht gefordert.

Ihre Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit sind zusammen mit Ihrem Einkommen aus der versicherungspflichtigen Tätigkeit zu versteuern. Als Kleinunternehmer können Sie Ihren Gewinn durch eine „Einnahmen-Überschussrechnung“ ermitteln, die Sie Ihrer Steuererklärung beilegen (http://www.existenzgruender.de/DE/Unternehmen-fuehren/Unternehmenssteuerung/Unternehmenszahlen-erfassen-Rechnungswesen/Einfache-Buchfuehrung/inhalt.html).

Ich empfehle Ihnen eine Beratung bei Ihrer zuständigen IHK (www.ihk.de), um zu klären, wie Sie Ihr Vorhaben am einfachsten umsetzen können.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Januar 2018

Tipps der Redaktion:

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