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Physiotherapeutin: nebenberuflich Privatpatienten betreuen?

Frage

Ich arbeite in Festanstellung als Physiotherapeutin und möchte einen Privatpatienten mit Rezept einmal wöchentlich behandeln. Eine IK-Nummer habe ich und eine Berufshaftpflichtversicherung auch. Was muss ich beim Finanzamt anmelden? Ich bleibe ja mit geringem Verdienst in der Selbständigkeit.

Antwort

Unabhängig davon, ob Sie nur nebenberuflich in geringem Umfang selbstständig sein wollen oder aber ihre selbstständige Tätigkeit in vollem Umfang erfolgen soll, ist der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen. Über das Formularcenter des Bundesministeriums der Finanzen gelangen Sie dorthin.
Die Angabe der Planumsätze ist dann eben Ihrerseits entsprechend gering.

Relevant beim Thema nebenberufliche Beschäftigung bei zugleich abhängiger Beschäftigung sind die ggf. daraus resultierenden weiteren Zahlungen zur Krankenversicherung. Melden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, da diese Fälle von den Krankenkassen stets individuell bewertet werden.

Rentenversicherungspflichtig werden Sie, wenn Sie mehr als 538 Euro Gewinn (Stand Jan. 2024) erwirtschaften. Siehe Deutsche Rentenversicherung Bund.

Eine IK-Nummer ist im Rahmen der Behandlung von Privatpatienten nicht notwendig.
Ich gehe davon aus, dass Sie mit dem Hinweis auf die IK-Nummer meinen, dass Sie Kontakt zu einer zugelassenen Praxis für gesetzlich Versicherte haben.
Sollten Sie eine eigene Zulassung meinen, würden Sie die Anforderungen an eine Zulassung nicht (mehr) erfüllen.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.

Stand:
Oktober 2020

Tipps der Redaktion:

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