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Tischlerei: Parallele Geschäftstätigkeit Einzelunternehmen und GbR möglich?

Frage

Ich bin Tischlermeister und möchte mich als Einzelunternehmer selbstständig machen. Parallel dazu möchte ich mit meiner Partnerin ein Möbellabel in Form einer GbR gründen. Die GbR entwirft und verkauft eigene Möbel und soll mich als Einzelunternehmer beauftragen, diese zu bauen. Ist das möglich? Kann ich der GbR, in der ich zu 50% Gesellschafter bin, Rechnungen schreiben? Und wie wird dies steuerlich verbucht?

Hintergrund ist, dass wir gerne die Projekte, dich ich eigenständig umsetze, sowie das anzuschaffende Betriebsvermögen (Maschinen etc.) und die Umsätze der Möbelmarke voneinander trennen wollen.

Antwort

Grundsätzlich ist die Führung eines Einzelunternehmens (Tischlerei) und die parallele Geschäftstätigkeit über eine GbR unproblematisch. Steuerlich handelt es sich um 2 Unternehmen und für die Umsatzsteuer auch um 2 unterschiedliche Unternehmer. Für die beiden separaten Unternehmen müssen auch separate Buchhaltungen geführt und gesonderte Erklärungen abgegeben werden. Zu beachten ist, dass die Berechnungen der Leistungen aus der Tischlerei zu fremdüblichen Konditionen erfolgt.

Quelle:
Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater

Stand:
März 2022

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