Frage
Ich habe eine Frage zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit und der erforderlichen Qualifikation dafür.
Ich plane, Bastel-/Kreativkurse für Kinder und Jugendliche als Nebentätigkeit anzubieten.
Diese Kurse sollen hauptsächlich für Kinder im Bereich von 6 – 10 Jahren sein und in einem zeitlichen Rahmen von 2-4 Stunden liegen. Die Gruppengröße soll 8 Kinder nicht überschreiten.
Die Kurse sollen in einem angemieteten Raum stattfinden.
Die Kinder bekommen das benötigte Material und eine kleine Anleitung zur Verfügung gestellt und sollen möglichst eigenständig kreativ sein.
Nun die Frage, welche Qualifikation ist für die Ausübung erforderlich?
Ich selber bin gelernter Elektroniker mit der Weiterbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit. An Schulungen aus dem Bereich „Arbeiten mit Kindergruppen“ habe ich ebenfalls schon teilgenommen.