Frage
Ich plane derzeit eine Gründung als Einzelunternehmer (e.K.). Der Businessplan ist soweit erstellt und auch der Finanzplan fast fertig. Das Unternehmen soll unter einem Fantasienamen gegründet werden, sodass eine Eintragung ins Handelsregister nötig ist. Online gibt es bisher - auch in den entsprechenden Datenbanken - keinen Hinweis, dass es eine andere Firma mit dem Namen gibt. Damit im Impressum nicht die private Anschrift aufläuft, soll über einen Co-Working Space Büro angemietet werden. Es handelt sich um einen handwerklichen Beruf (Meister-Pflicht / vorhanden), welcher aber auch digitale Beratungsangebote beinhaltet.
Meine konkrete Frage: Was kommt zuerst?
Co-Working Anmelden zwecks Adresse --> Gewerbeanmeldung --> Meldung Finanzamt --> Eintrag Handelsregister --> Meldung Handwerkskammer? --> Anmeldung Markenrechte (bzw. Namensrechte) --> Meldung Berufsgenossenschaft?