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Nebengewerbe und HWK-Anmeldung

Frage

Ich bin zurzeit Vollzeit berufstätig und möchte nebenberuflich Selbstabholerinnen MACRAMEE Produkte wie Schlüsselanhänger, Untersetzer, Wandgemälde etc. und Acrylschlüsselanhänger online verkaufen. Nun möchte ich auf der sicheren Seite sein, daher möchte ich lieber einen Gewerbeschein beantragen. Was muss ich denn bei der Anmeldung angeben? Muss ich auch bei der HWK anmelden da es eine handwerkliche Tätigkeit ist? Und ist es dann ein Kleingewerbe oder Nebengewerbe?

Antwort

Wenn Sie die selbständige Tätigkeit neben Ihrer regulären Festanstellung ausüben möchten, spricht man in der Regel von einer Nebenerwerbsgründung. Nehmen Sie eine Gewerbeanmeldung vor, so schauen Sie, ob Sie bei dem Formular ankreuzen können, dass Sie die Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben möchten. Melden Sie das Gewerbe an und wählen Sie keine andere Rechtform, so eröffnen Sie ein Einzelunternehmen. Das Gewerbeamt informiert in der Regel alle weiteren Behörden und Institutionen wie zum Beispiel die zuständige Kammer. Welche Kammerzugehörigkeit bei Ihnen vorliegen wird, kann von uns nicht eingeschätzt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich bei Ihrer Handwerkskammer beraten zu lassen.

Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, teilen Sie die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit bitte Ihrer Krankenversicherung mit. Die gesetzliche Krankenkasse wird anhand der vorliegenden Fakten prüfen, ob es sich um eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb handelt. Relevant sind dabei unter anderem der zeitliche Aufwand und die monatlichen Einnahmen. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Sie können sich zu Fragen rund um das Thema Krankenversicherung gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030 340 60 66 01 wenden.

Für weitere Informationen können Sie sich gerne an unser Infotelefon zur Existenzgründung unter der Telefonnummer 030 340 60 65 60 wenden.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60

Stand:
Februar 2022

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