Antwort
Tiergestützte Therapie kann nur im Rahmen einer ohnehin erfolgenden Kassenleistung querfinanziert werden. Sie wird somit auch nicht zusätzlich vergütet, sondern in der Therapie z.B. als Therapiemittel für ein anderes eingesetzt. Die Vergütung bleibt also für die Leistung dieselbe.
Sie haben nicht mitgeteilt, ob Sie Ihre Tätigkeit bislang als Angestellte oder als Selbstständige durchführen. Wenn Sie dies auf selbstständiger Basis tun, können auch Sie die tiergestützte Therapie als inkludierte Maßnahme einsetzen, außer die Hygienevorschriften gebieten etwas Anderes.
Zudem haben Sie die Möglichkeit über Projektfinanzierungen die tiergestützte Therapie separat vergüten zu lassen. Das ist z.B. über die Jugendämter möglich oder eben im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung - z.B. über ein Projekt für Prävention.
Die Vergütung einer tiergestützten Therapie außerhalb des Selbstzahlerbereiches ist damit nicht einfach, aber durchaus möglich.
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Stand:
Januar 2021