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Unverpacktladen zu dritt gründen: Rechtsform?

Frage

Wir sind ein Team aus drei GründerInnen und wollen einen Unverpacktladen eröffnen. Nun benötigen wir bei der Wahl der Rechtsform etwas Entscheidungshilfe. Erst wollten wir eine UG gründen, um die private Haftung zu umgehen. Davon wurde uns abgeraten, weil der Gründungsaufwand hoch ist, Gewinnrücklagen gebildet werden müssen und der buchhalterische Aufwand für unser vergleichsweise kleines Vorhaben zu groß wäre. Nun fragen wir uns, ob eine GbR oder eine KG die sinnvollere Alternative ist, da sich zwei weitere Personen an der Unternehmung nur finanziell beteiligen wollen.

Antwort

Grundsätzlich haben Sie die Problematik zwischen finanzieller und persönlicher aktiver Beteiligung und Haftung ja zutreffend problematisiert. Zum Anfangen empfiehlt sich immer die recht einfach zu handhabende GbR. Die finanzielle Unterstützung könnte durch die Dritten ja dann auch als Kredit gewährt werden, ohne sich vertraglich als Gesellschafter zu binden. Später könnte dann bei Erfolg und Liquidität aus der GbR eine KG oder gar eine GmbH & CO KG werden. Da Sie schon mit der Gewerbeanmeldung ein Mitglied der IHK werden, können Sie von dort dann auch gratis eine professionelle Existenzgründerberatung zu den Rechtsformen in Anspruch nehmen.

Quelle:
Dr. Jan Peschka

Zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Jurist, Organisationspsychologe & Ökonom
4p-coaching.com gmbh

Stand:
März 2021

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