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Fitnesskurse anbieten: Versicherungen?

Frage

Ich arbeite auf Teilzeit in einem Fitnessstudio und würde gerne auf selbständiger Basis Kurse geben (ca. vier Kurse pro Woche). Welche Versicherung brauche ich?

Antwort

Ich vermute (so jedenfalls interpretiere ich Ihre Schilderungen), dass Sie in dem Studio, in dem Sie jetzt auf Teilzeit angestellt arbeiten, auch die Kurse freiberuflich anbieten werden. Dann müssen Sie sich um die Versicherungen für die Räume schon keine Gedanken mehr machen. Doch eine wichtige Versicherung sollten Sie auf alle Fälle haben: eine Berufshaftpflichtversicherung.

Denn als selbstständige Fitnesstrainerin (und selbst wenn es nur einige wenige Stunden pro Woche sind) arbeiten Sie ja tagtäglich eng mit Menschen zusammen. Egal ob Sie einen Aerobic- oder Pilates-Kurs geben oder ob Sie als Personal Trainer tätig sind - das Wohl und die Sicherheit Ihrer Kunden sollte Ihnen immer am Herzen liegen. Was aber passiert, wenn sich beispielsweise ein Teilnehmer des Fitnesskurses aufgrund falscher Anweisungen verletzt? Die Folge sind Arztbesuche, eventuell Verdienstausfälle oder im schlimmsten Fall sogar ein bleibender Schaden. Für Sie als Trainer ist eine Versicherung, die im Schadensfall haftet, deshalb von großer Wichtigkeit. Denn: Die Kosten für Behandlung und Schmerzensgeld müssen ansonsten Sie tragen und ohne Versicherungsschutz von Ihrem Privatvermögen bezahlen. Eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung ist also für Fitnesstrainer unverzichtbarer Schutz.

Diese Schäden deckt eine Haftpflichtversicherung für Trainer ab:
Ein Fehler bei der Geräteeinweisung oder ein kurzes Wegsehen bei den Anfängern im Schlingentraining - schon ist ein Unfall passiert und ein Teilnehmer/Mitglied hat Schaden genommen. Haben Sie als Trainer eine Berufshaftpflicht abgeschlossen, können Sie tief durchatmen. Diese Versicherung deckt sowohl Personen- als auch Sachschäden Dritter ab. Fallen Schmerzensgeld, Arztrechnungen oder auch Aufwendungen für beschädigtes Eigentum eines Kunden an, trägt sie all diese Kosten, wenn Sie den Schaden verursacht haben. Wichtig ist, dass alle Tätigkeiten versichert sind, die Sie als Fitnesstrainer oder Personal Coach ausführen. So können Sie zum Beispiel das Abhalten von Kursen, Outdoor-Aktivitäten wie Wandertouren oder die Einweisung an Trainingsgeräten individuell versichern. Auch verlorene Schlüssel oder Schlüsselkarten der Trainingsstätten können Sie optional in Ihren Versicherungsschutz einschließen.

Wichtig: Als Trainer kommt es sehr häufig vor, dass Sie für Schäden haftbar gemacht werden, die Sie in Wirklichkeit gar nicht verschulden. Zum Beispiel: Ein Kursteilnehmer verletzt sich, ohne dass Sie die Möglichkeit gehabt hätten, die Verletzung zu verhindern. In solchen Fällen prüft die Berufshaftpflicht für Trainer den Haftungsanspruch und hilft Ihnen, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.

Wichtig zu wissen: Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist für Trainer nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber: Viele Fitnessstudiobetreiber verlangen inzwischen den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, wenn sie freie Trainer beschäftigen.

Quelle: Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschafts- und Gründungsberatung
Februar 2018

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