GbR gründen: Haftpflichtversicherung?
Frage
Wir sind eine Gruppe von sechs psychologischen Beratern mit eigener Praxis, möchten gemeinsam Seminare anbieten und damit im Internet auftreten. Jeder von uns hat eine Betriebshaftpflichtversicherung für seine Praxis. Im Moment denken wir über die Gründung einer GbR nach. Benötigen wir eine GbR-Haftpflichtversicherung oder genügen die individuellen Haftpflichtversicherungen? Gibt es noch weitere Versicherungen, die notwendig wären?
Antwort
Leider ist mir auf Basis der vorliegenden Informationen nur eine eingeschränkte Aussage möglich. Sofern Sie als psychologische Berater aktuell etwa als Freiberufler tätig sind, wäre auch die sogenannte Partnergesellschaft eine gute Möglichkeit.
In der Partnergesellschaft findet die Haftung auf Auftragsebene und nicht auf Gesellschaftsebene statt. Im Haftungsfall wären nur die an dem Auftrag beteiligten Partnerinen und Partner betroffen. Die Haftung bei einer GbR dagegen ist sehr umfassend. Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter haften mit dem Gesellschaftsvermögen sowie mit dem Privatvermögen. Das wäre die Situation ohne eine Haftpflichtversicherung.
Besonders für Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist der berufliche Versicherungsschutz daher wesentlich. Ob Sie einzeln oder als GbR eine Haftpflichtversicherung abschließen, hängt dabei auch vom GbR-Vertrag ab.
Quelle:
Markus Meier
Experte Innovation
Beratungsreferent
RKW Thüringen GmbH
Stand:
Oktober 2020
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