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Haftpflichtversicherung für GbR?

Frage

Wir möchten eine GbR für die Trinkwasserversorgung inkl. dem Bau und dem Unterhalt eines Leitungsnetzes von zwei Ortsteilen gründen. Das Wasser wird eingekauft und dann an unsere „Mitglieder“ verkauft. Kann eine Haftpflichtversicherung für die GbR das Risiko der persönlichen Haftung der einzelnen Gesellschafter abdecken und mit welchen Kosten müssen wir für die Haftpflichtversicherung kalkulieren?

Antwort

Eine GbR ist so etwas wie der Zusammenschluss vieler „Musketiere“: „einer für alle, alle für einen“.

Das bedeutet, dass Sie untereinander auf alle Fälle immer füreinander einstehen müssen, selbst wenn einer von Ihnen „Unsinn“ im Sinne von Fehlern machen würde. Und zwar ohne finanzielle Begrenzung der Haftung, denn Sie haften bei einer GbR immer auch mit Ihrem privaten Vermögen. Das wäre die Situation ohne eine Berufshaftpflichtversicherung.

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie nun davor, bzw. übernimmt die Schäden, die in Ausübung Ihres Berufes passieren: also, wenn Sie z.B. falsch kalkuliert hätten, beim Bau der Wasserleitung Fehler passieren, etc. pp. Es macht also Sinn, solch eine Police abzuschließen und zwar mit einer hohen Deckungssumme. Untereinander besteht weiterhin das „Einstehen für den Fehler des anderen“ - das ist nicht versicherbar.

Die Deckungssummer wiederum ist jetzt abhängig von der Höhe Ihrer Aufträge, vermutlich kommen wir da auch mit 2, 3 oder 5 Mio. Euro nicht hin (das sind übliche Deckungssummen).

Ich muss gestehen, dass diese Art von Unternehmen auch nicht so ganz üblich ist und ich deshalb auch keine Vorstellung eines Preises habe.

Wenden Sie sich doch an die „großen“ Versicherer, die im industriellen und allgemein gewerblichen Bereich tätig sind. Da wir hier beim Expertenforum absolut unabhängig und neutral sind, darf und möchte ich an dieser Stelle keine Namen nennen, dafür haben Sie sicher Verständnis.

Eine Internetrecherche bringt Sie aber bestimmt schnell zu den passenden Gesellschaften.

Zur Vorgehensweise: damit Sie ein passendes Angebot erhalten, sollten Sie ein „knackiges“ Kurzexposé Ihres Vorhabens bereithalten und dies dem Versicherer zwecks Prämienkalkulation überlassen. Denn in Ihrem Fall muss individuell kalkuliert werden.

Quelle: Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschafts- und Gründungsberatung
Juli 2018

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