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Popup-Store während Elternzeit eröffnen: Versicherungen?

Frage

Ich möchte für zwei Wochen in einem Popup-Store Wein verkaufen (an vier Tagen für je zwei Std.) und an zwei Tagen ausschenken. Das Ladengeschäft wird während einer größeren Veranstaltung von der Gemeinde umsonst überlassen. Dass ich eine Gewerbeanmeldung und Gestattung für den Ausschank benötige, habe ich bereits in Erfahrung gebracht. Auch eine Sondergenehmigung für sonntags hätte ich. Da ich mich momentan in Elternzeit befinde, weiß ich, dass ich meinen Arbeitgeber informieren muss und dessen Erlaubnis meiner Krankenversicherung schicken muss (laut meiner Krankenversicherung hat das Minigewerbe keine Auswirkungen auf meine Krankenversicherung). 1) Hat ein Gewerbe Auswirkungen auf meine Rentenversicherung? 2) Welche Versicherungen benötige ich noch und wo finde ich diese für solch einen kurzen Zeitraum? 3) An welche Formalitäten muss ich noch denken? 4) Wo finde ich Experten, die einen kostenlos bei der Existenzgründung etwas an die Hand nehmen - z.B. bei Verträgen oder der Gewerbeanmeldung?

Antwort

Ob Ihre selbständige Tätigkeit während der Elternzeit Auswirkungen auf die Rentenversicherung hat, erfahren Sie beim Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800.

Bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder bei einem Versicherungsvermittler können Sie nachfragen, inwieweit Sie für Ihre selbständige Tätigkeit eine betriebliche Versicherung benötigen. Wir können hierzu keine Einschätzung vornehmen. Ausführliche Informationen zum Thema Versicherungen finden Sie in der Rubrik Betriebliche Versicherungen.

Bitte beachten Sie: Wer ein Unternehmen eröffnet (auch nebenberuflich), muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Hilfreiche Informationen zu einer Kleingründung finden Sie in der Rubrik Teilzeit- und Kleinstgründungen.

Sie können eine kostenfreie Erstberatung bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (www.ihk.de) in Anspruch nehmen. In Baden-Württemberg gibt es die IFEX - Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge, die Bürger bei der Existenzgründung unterstützt. Auf der nachfolgenden Internetseite finden Sie sowohl Informationen zur Existenzgründung als auch Beratungseinrichtungen und Anlaufstellen in Baden-Württemberg.

Bei den Formalitäten zur Anmeldung Ihrer selbständigen Tätigkeit kann Ihnen der „Einheitliche Ansprechpartner“ der Industrie- und Handelskammer behilflich sein.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juni 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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