Antwort
Sofern die Räume bisher als Wohnraum genutzt wurden, muss ein Nutzungsänderungsantrag bei den örtlichen Baubehörden gestellt werden. Diesen Antrag stellt üblicherweise der Eigentümer. Die Baubehörden können je nach Satzung weitere Auflagen nennen.
Als Gesellschafter sind Sie im Normalfall über die Haftpflichtversicherung der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mitversichert. Hier ist zu prüfen, ob Sie für diese Nebentätigkeiten in geringem Umfang mitversichert sind oder ob eine weitere Berufshaftpflichtversicherung für Sie als Einzelperson notwendig ist. Ggf. müssen Sie der Versicherung einen zweiten Behandlungsort mitteilen. Bitte halten Sie hierzu mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter Rücksprache.
Bzgl. der steuerlichen Erfassung, Rechnungsstellung etc. besprechen Sie sich am besten im Vorfeld nochmals mit Ihrem Steuerberater.
Bitte beachten Sie, dass diese Angaben ohne Gewähr sind.
Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Juni 2019