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Private Praxis für Psychotherapie in Wohnung: Genehmigung?

Frage

Ich bin Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und habe eine Wohnung gekauft, die ein Teil von einem ehemaligen Altenheim ist. Das Altenheim ist saniert und die Räumlichkeiten sind in Wohnungen umgebaut worden. Die altersgerechte Sanierung wurde von der KfW-Bank teilfinanziert. Ich möchte in dieser Wohnung eine private Bestellpraxis für Psychotherapie (bis zu sechs Patienten/Arbeitstagtag) einrichten. Diese Räume sind nie als Privatwohnung benutzt worden. Welche Genehmigungen oder Anträge sind notwendig?

Antwort

Erfragen Sie als Käuferin die eingetragene Nutzungsart beim Bauamt. Der Umbau muss der Baubehörde bekannt sein. Bei Gewerbe- und Mischbau sind in Ihrem Fall keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Sind die sanierten Räume jedoch ausschließlich als Wohnraum beim Bauamt angegeben und unter diesen Gesichtspunkten vom Bauamt abgenommen worden, ist ein sogenannter Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt notwendig.

Nach Genehmigung steht Ihrem Wunsch nichts entgegen.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juli 2014

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