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Yoga-Unterricht im eigenen Wohnhaus?

Frage

Ich bin österreichische Staatsbürgerin und lebe seit drei Jahren in Süddeutschland. Ich möchte in meinem Haus, wo mir ein separater Raum mit 50 Quadratmetern zur Verfügung steht Yoga unterrichten. Ich bin noch in einem Dienstverhältnis, wobei ich ab September nur Teilzeit arbeiten möchte. Habe ich Auflagen, um in meinem Haus für max. drei Personen Yoga zu unterrichten? Wie kann ich mir die finanzielle Situation ausrechnen, welche Kosten bzw. welche Steuer kommt auf mich zu?

Antwort

Das Haus in dem Sie gewerblich tätig werden wollen, muss zumindest ein Mischobjekt und daher als Wohn- und Gewerbehaus beim Bauamt registriert sein. Fragen Sie dort direkt nach. Wenn der erwünschte Hausteil gewerblich genutzt werden kann, steht Ihnen hier nichts im Wege.

Ihre abhängige Beschäftigung darf unter Ihrer Selbständigkeit nicht leiden. Der Arbeitgeber ist über die Selbständigkeit zu informieren.

Ob auch für den selbständigen Teil Sozialversicherungsbeiträge anfallen, ist davon abhängig, welcher Teil in zeitlichem und monetärem Umfang größer ist und damit als Hauptbeschäftigung dient.

Sind Sie also aus Sicht der Krankenkasse nebenberuflich selbständig, so entfällt für diesen Teil die Sozialversicherungspflicht, sind Sie hingegen hauptberuflich selbständig und demzufolge nebenberuflich Arbeitnehmer, so sind alle Einkommen sozialversicherungspflichtig! Siehe: § 5 Abs. 5 Nummer 5: www.gesetze-im-internet.de (www)

Die Höhe der Steuer ist abhängig von der Höhe Ihres kalkulierten Gewinnes (Einnahmen-Ausgaben). Diese können Sie jeweils über diesen Link berechnen:
www.bmf-steuerrechner.de (www)

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
April 2013

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