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Kunden Freeware zur Verfügung stellen: anschließend Werbe-Mails versenden?

Frage

Ich habe eine Frage zum Bereich Direktmarketing. Ich vertreibe u.a. Excel-Software rund um das Thema Zeitmanagement über das Internet. Darunter befindet sich auch Freeware, die der Kunde künftig gegen Angabe seiner E-Mail-Adresse kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommt. Jetzt meine Frage: Sind diese Kunden, denen ich per Mail meine Freeware kostenlos zur Verfügung stelle bereits Kunden in dem Sinne, dass ich Ihnen nachfolgend auch Werbung per Mail zukommen lassen kann? Das sonst übliche Prozedere zum Newsletter oder zur Werbung per Post oder Mail ist mir bekannt.

Antwort

Wenn Sie dem Kunden lediglich Freeware kostenfrei zur Verfügung stellen, könnte es am Merkmal des Verkaufs einer Ware oder Dienstleistung im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 1 UWG fehlen. Eventuell könnte die Zurverfügungstellung der Email-Adresse des Kunden als Gegenleistung gesehen werden, da eine andere Gegenleistung für mich nicht ersichtlich ist. Die gängigen Kommentare zum UWG äußern sich hierzu nicht, so dass die Frage ohne gesonderte Prüfung leider nicht beantwortet werden kann. In jedem Fall müsste die Prozedur des § 7 Abs. 3 UWG eingehalten werden.

Zudem tragen Sie das Risiko, dass der Inhaber der Email-Adresse, an die Sie die Freeware schicken, hierüber gar nicht Bescheid weiß. In diesem Fall könnte er sich ohnehin gegen die Zusendung von Werbung wenden.

Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern *
April 2015

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