Arbeitslosenversicherung für Selbständige: rückwirkend Beiträge zahlen?
Frage
Ich bin seit Juli 2018 selbständig und würde gerne die Arbeitslosenversicherung starten, bin auch in der Lage rückwirkend zu zahlen. Ist das noch möglich? Gibt es eine andere Möglichkeit für mich, die Arbeitslosenversicherung zu starten, obwohl ich schon über die drei ersten Monate hinweg bin?
Antwort
Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (Arbeitslosenversicherung für Selbständige) ist im § 28a SGB III geregelt. Danach muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt werden. Eine spätere Antragstellung sieht das Gesetz nicht vor.
Weitere Informationen finden Sie in den „Hinweisen zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“.
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Dezember 2018
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