Frage
Ich habe mich als Einzelunternehmer nebenberuflich als Technischer Zeichner selbständig gemacht. Ich bin davon ausgegangen, dass ich mich als Einzelunternehmer im Nebenerwerb nicht bei der Berufsgenossenschaft anmelden muss - was, so denke ich auch, wie ich es gelesen habe, richtig ist. Ich hatte drei Monate einen Mitarbeiter auf 190 Euro im Monat beschäftigt - diesen auch bei der Knappschafft gemeldet und bezahlt. Er war bis vor einem Monat bei mir gemeldet. Er ist nun nicht mehr und es wird auch niemand mehr gemeldet. Ich brauche aber trotzdem für den Jahresabschluss bei der Knappschaft eine Versicherungsnummer der Berufsgenossenschaft. Ich bitte Sie um Rücksprache, damit ich meinen Fehler beheben kann, nachversichere oder wie auch immer ich dieses Problem lösen kann.