Kleinunternehmen während des Studiums: Berufsgenossenschaft?
Frage
Ich bin grade dabei ein Kleinunternehmen zu gründen, das ich neben meinem Studium führen möchte. Dabei werde ich handgegossene Kerzen verkaufen. Durch die Handwerkskammer würde mein Unternehmen als zulassungsfreies Handwerk anerkannt. Außerdem bin ich die einzige Person in meinem Unternehmen. Muss ich eine gesetzliche Unfallversicherung abschließen? Bin ich dazu verpflichtet?
Antwort
Sobald Sie ein Unternehmen eröffnen, ist dieses beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden. Diese Meldepflicht besteht unabhängig von der Tatsache, ob Sie eigenes Personal beschäftigen oder nicht.
Die zuständige Berufsgenossenschaft richtet sich nach Art und Gegenstand des Unternehmens. Ihren Angaben zur Folge sind Sie erst beitragspflichtig, sofern Sie eigenes Personal beschäftigen.
Quelle:
Christian Kreibich
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Stand:
Oktober 2020
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