Reitpädagogin und Reittherapeutin: Berufsgenossenschaft?
Frage
Ich arbeite als Reitpädagogin und Reittherapeutin sowie als Coach in der tiergestützten Arbeit (auch Workshops). Ich habe verschiedene Berufsgenossenschaften angeschrieben, doch keine konnte mir sagen, welche genau für mich zuständig ist. Bis März war ich als nebenberuflich selbständig mit max. 15 Stunden der Woche angemeldet, da ich noch als Integrationscoach für einen Bildungsträger gearbeitet habe. Seit Corona bin ich diesen Job allerdings los, so dass ich nur noch mit meinen Pferden arbeite. Ich versuche nun dies so aufzubauen, dass ich vielleicht davon leben kann. Mein Partner unterstützt mich, da ich kein Geld (da ich freiberuflich arbeitete) von der Arbeitsagentur bekomme. Wo muss ich mich nun melden? Welche Berufsgenossenschaft ist für mich genau zuständig? Ich beschäftige eine Stallhilfe, die zweimal die Woche für zwei Stunden kommt. Ansonsten bin ich alleine.
Antwort
Tatsächlich kommen bei der von Ihnen geschilderten Unternehmenstätigkeit mehrere Berufsgenossenschaften (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Berufsgenossenschaft für Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) als zuständig in Betracht. Ich empfehle Ihnen Ihr Unternehmen schriftlich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege anzumelden. Diese prüft dann abschließend die Zuständigkeit und leitet die Unterlagen ggf. an eine andere Berufsgenossenschaft weiter.
Kontakt:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Telefon: 040 20207-0, Telefax: 040 20207-2495
online-redaktion@bgw-online.de
Quelle:
Stephanie Ehrhardt
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Stand:
August 2020
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Für allgemeine Fragen
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