Antwort
Sie sprechen die Voraussetzungen einer beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an.
Kinder von Mitgliedern der GKV sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2024: 505 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 538 Euro monatlich. Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind (§ 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V).
Das Gesamteinkommen ist nach der gesetzlichen Definition die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. Unterhaltszahlungen werden bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nicht berücksichtigt.
Sofern eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, ist die Familienversicherung ausgeschlossen. Eine Gründung im Nebenerwerb ist nicht hinderlich. Die AOK zeigt nähere Kriterien zur Prüfung einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit.
Nach Beendigung der Familienversicherung kann der Versicherungsschutz in der Regel durch eine eigene freiwillige Mitgliedschaft in der GKV fortgesetzt werden.
Bitte wenden Sie sich zur Prüfung des Sachverhalts an Ihre Krankenkasse. Sie allein ist dazu berechtigt, Ihnen gemäß §§ 13 bis 15 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) verbindliche Auskünfte zu erteilen und Entscheidungen zu treffen.
Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
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Stand:
Mai 2020
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