Antwort
Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2024: 538 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 538 Euro monatlich. Wenn Sie die Grenze (im Jahr 2024: 538 Euro monatlich), inklusive des Arbeitseinkommens aus selbständiger Tätigkeit überschreiten, müssen Sie sich eigenständig versichern. Sie können eine bestehende Familienversicherung als freiwillige Versicherung in ihrer Krankenkasse weiterführen. Sollten Sie sich im April als Student einschreiben, haben Sie die Möglichkeit, sich in der Krankenversicherung der Studenten als Pflichtversicherung zu versichern. Allerdings müssen Sie dann wieder darauf achten, dass Sie die Erwerbstätigkeit in der Vorlesungszeit zeitlich nicht beliebig ausdehnen, um den Status Student nicht zu verlieren. Weiterführende Fragen richten Sie bitte an Ihre Krankenkasse.
Mit Ihrer Frage zum Bezug von Kindergeld wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Familienkasse.
Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
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Stand:
Oktober 2020
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