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Student: familienversichert trotz Gewerbeanmeldung?

Frage

Momentan bin ich als Tennistrainer in einer Tennisschule auf 450-Euro-Basis (seit Januar 2024: 538 Euro) angemeldet. Nun möchte ich noch einen weiteren Job in einer Sport- und Eventmanagement-Agentur annehmen. Da ich ja nicht zwei 450-Euro-Jobs (seit Januar 2024: 538 Euro) auf einmal annehmen kann, muss ich ja ein Gewerbe anmelden. Kann ich weiterhin mein Kindergeld bekommen, da ich gerade mit der Schule fertig bin und im April mit meinem Studium beginne? Muss ich mich selber krankenversichern muss oder weiterhin bei meinen Eltern mitversichert sein?

Antwort

Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2024: 538 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 538 Euro monatlich. Wenn Sie die Grenze (im Jahr 2024: 538 Euro monatlich), inklusive des Arbeitseinkommens aus selbständiger Tätigkeit überschreiten, müssen Sie sich eigenständig versichern. Sie können eine bestehende Familienversicherung als freiwillige Versicherung in ihrer Krankenkasse weiterführen. Sollten Sie sich im April als Student einschreiben, haben Sie die Möglichkeit, sich in der Krankenversicherung der Studenten als Pflichtversicherung zu versichern. Allerdings müssen Sie dann wieder darauf achten, dass Sie die Erwerbstätigkeit in der Vorlesungszeit zeitlich nicht beliebig ausdehnen, um den Status Student nicht zu verlieren. Weiterführende Fragen richten Sie bitte an Ihre Krankenkasse.

Mit Ihrer Frage zum Bezug von Kindergeld wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Familienkasse.

Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)

Stand:
Oktober 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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