Antwort
Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland verlegen und über keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall verfügen, unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Krankenversicherungspflicht in Deutschland.
Diese Krankenversicherungspflicht wird entweder bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einem privaten Krankenversicherungsunternehmen begründet. Entscheidend für die Zugehörigkeit zum System der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich die Frage, wo zuletzt eine Krankenversicherung bestanden hat. Die Durchführung dieser Versicherungspflicht ist für die betroffenen Personen und die zuständige Krankenversicherung verpflichtend. Ob diese Voraussetzungen bei Ihnen eintreffen, obwohl Sie noch in Österreich studieren, sollten Sie mit einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland klären. Nach dem Sozialgesetzbuch I sind die Krankenkassen zur Aufklärung und Beratung verpflichtet.
Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Februar 2021
Tipps der Redaktion: