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Freiwillig versichert in der GKV: Grundlage für Beitragsberechnug?

Frage

Es geht um freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung und die entsprechende Beitragsberechnung. Meine Krankenversicherung ist der Meinung, der monatliche Beitrag richtet sich nach dem Umsatz und nicht, wie man logischer Weise schlussfolgern würde, am Gewinn, also Umsatz minus entsprechender Kosten. Die Auffassung meiner KV widerspricht auch dem, was ich auf der Homepage des BMWK-Existenzgründungsportals von anderen Versicherern gelesen habe. Wie kann meine KV solches behaupten und gibt es irgendeine Auslegung oder Interpretation, die die Berechnung am Umsatz zulässt? Hat sich etwas geändert?

Antwort

Die gesetzlichen Regelungen zur Beitragsbemessung bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung ergeben sich aus § 240 SGB V. In Absatz 1 Satz1 ist geregelt, dass die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt wird.

Dazu hat dieser in einem Rundschreiben Näheres geregelt. Die Definition des Begriffs „Arbeitseinkommen" ergibt sich aus Anwendung des § 15 Absatz 1 SGB IV.

Sollten Sie mit einer Entscheidung Ihrer Krankenkasse nicht einverstanden sein, haben Sie zwei Möglichkeiten:

a) Die Entscheidungen der Krankenkassen können von der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüft werden. Falls Sie eine solche aufsichtsrechtliche Überprüfung durchführen lassen möchten, wäre für Ihre KV das Bundesamt für Soziale Sicherung zuständig. Die Aufsichtsbehörde Ihrer Krankenkasse ist auch für Beschwerden von Versicherten zuständig, wenn die Krankenkasse zum Beispiel Anträge oder Widersprüche unbearbeitet liegen lässt oder die Bearbeitung zu lange dauert.

b) Gegen einen Bescheid Ihrer Krankenkasse können Sie den Rechtsweg beschreiten und gegebenenfalls Klage vor dem örtlich zuständigen Sozialgericht, dessen Adresse Sie bei Ihrer Krankenkasse erfahren, erheben.

Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung),
Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)

Stand:
November 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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