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Selbständig während Bezug von Altersrente: KV-Beitrag?

Frage

Ich beziehe mich auf die Frage/Antwort im Archiv „Kleingewerbe bei Bezug von Altersrente: Beiträge an GKV?". Bei Gründung eines Kleingewerbes bei hauptberuflich sozialversicherter Beschäftigung ist doch bis 15 Std. wöchentlich kein zusätzlicher Beitrag an GKV zu entrichten. Nun bin ich doch hauptberuflich Rentnerin - gilt da diese 15 Std.-Regelung nicht?

Antwort

Die Informationen aus dem Link möchten wir bestätigen. Auch im Falle einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner, müssen Sie auf das Arbeitseinkommen nach § 226 (1) Pkt. 4 SGB V Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Allerdings sind die Beiträge nur zu entrichten, wenn der erzielte Gewinn aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit nach § 226 (2) SGB V ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches übersteigt. Daher zahlen Sie nur Beiträge, wenn der Gewinn pro Monat die Summe von 159,25 Euro übersteigt. Auf die Anzahl der Stunden kommt es hier nicht an.

Sind Sie aber freiwillig versichert als Rentnerin, zahlen Sie für die gesamten Einnahmen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 240 SGB V.

Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)

Stand:
August 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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