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ALG-II-Bezug und selbständig: Krankenversicherung?

Frage

Ich bin Existenzgründerin und habe mich aus Leistungen des SGB II heraus selbständig gemacht. Ich werde anfangs weiterhin Leistungen aufstockend erhalten. Als ich mich nun bei meiner Krankenkasse selbständig melden wollte, sagt diese nun, dass ich über das Jobcenter weiterhin versichert bliebe und gar nicht als Selbständige erfasst werde, was mir total unschlüssig ist. Man sagte mir, dass ich bei aufstockender Leistung ja keine hauptberufliche Selbständigkeit nachginge - was totaler Quatsch ist, da es nun meine hauptberufliche Tätigkeit ist. Was ist nun richtig? Deren Aussage, dass ich weiterhin gesetzlich über das Jobcenter versichert bleibe (angeblich gäbe es Gesetzestexte im SGB IV darüber) oder wie ich es mir vorher erfragte die Umstellung auf die private gesetzliche Krankenkasse unter verminderten Einkommen bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 1.300 Euro?

Antwort

Versicherte, die Arbeitslosengeld II über das Jobcenter erhalten, bleiben für die Dauer des Bezuges versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei ist es unerheblich, ob sie arbeitslos oder selbständig tätig sind. Die gesetzliche Grundlage finden Sie im Sozialgesetzbuch V § 5 Abs. 1 Pkt. 2a.

Fällt der Anspruch auf ALG II weg, da Sie durch die selbständige Tätigkeit Ihren Lebensunterhalt alleine erwirtschaften können, kann die Versicherung in der Regel als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung fortgeführt werden. Für die Beitragsbemessung zählt dann die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Liegen Ihre gesamten monatlichen Einnahmen unter 1.347,50 Euro können Sie durch einen Antrag auf die Summe zur Beitragsmessung festgesetzt werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass bei der Antragstellung das Einkommen und Vermögen eines Lebenspartners durch die Krankenkasse abgeprüft wird.

Alternativ zur freiwilligen Versicherung haben Sie auch die Möglichkeit einer privaten Absicherung.

Quelle:
Anke Branowsky
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
September 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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