Freiberufliche Tätigkeit bei KV anzeigen?
Frage
Ich bin hauptberuflich angestellt als Ingenieur und übe eine freiberufliche Nebentätigkeit als Ingenieur aus (max. zehn Std./Woche). Die freiberuflichen Einkünfte sind trotz geringen Arbeitseinsatzes sehr hoch, können die des Angestelltenverhältnisses übersteigen, schwanken jedoch auch stark. Wirtschaftlich bedeutend ist für mich nur das Angestelltenverhältnis, da die freiberuflichen Einkünfte nicht planbar sind. Eine Statusfeststellung ergab, dass ich im Freiberuf nicht sozialabgabepflichtig bin. Gibt es eine Verpflichtung, die freiberufliche Tätigkeit auch bei der KV anzuzeigen? Ich selber schätze aufgrund des geringen zeitlichen Aufwandes den Freien Beruf trotz der teilweise hohen Einkünfte ganz eindeutig als nebenberufliche Selbständigkeit ein. Teilen Sie diese Einschätzung? Macht es einen Unterschied, wenn ich die Angestelltentätigkeit wieder auf 100% erhöhen bzw. auf 70% absenken würde?
Antwort
Einer gesetzlichen Krankenkasse gegenüber hat man generell eine Mitwirkungspflicht. Veränderungen im Erwerbsleben sollten Sie Ihrer Krankenkasse immer rechtzeitig mitteilen. Der GKV-Spitzenverband stellt mit grundsätzlichen Hinweisen eine Entscheidungshilfe mit empfehlendem Charakter für die Krankenkassen zur Verfügung, die den Begriff der hauptberuflich selbständigen Tätigkeit näher definiert und insbesondere von der selbständigen Tätigkeit, die nicht hauptberuflich ausgeübt wird, abgrenzt.
Lesen Sie mehr dazu in den "Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit vom 20. März 2019".
Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Stand:
August 2020
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr