Navigation

GmbH-Geschäftsführer plus Angestelltenverhältnis: Sozialversicherung?

Frage

Ich plane die Gründung einer GmbH - in der ich auch Geschäftsführer sein würde. Gleichzeitig plane ich weiterhin in einem festen Angestelltenverhältnis zu arbeiten. Als Geschäftsführer der GmbH würde ich auch ein Gehalt beziehen. Meine Frage wäre nun, wie es sich mit den gesetzlichen Abgaben aus dem Geschäftsführergehalt verhält. Denn bereits jetzt werden von meinem Gehalt aus meinem derzeitigen Arbeitsverhältnis die Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung abgezogen. Würde dies bedeuten, dass diese Abzüge beim Gehalt aus der Geschäftsführertätigkeit dann nicht mehr abgezogen werden? Oder würden diese hier ebenfalls abgezogen werden? Dies betrifft insbesondere die Krankenversicherung, da diese doch eigentlich nur einmal (von einem Gehalt) gezahlt werden müssten.

Antwort

Treffen Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufeinander, prüft die gesetzliche Krankenversicherung welche der beiden Tätigkeiten voran hat. Steht Ihr Angestelltenverhältnis im Vordergrund, sind Sie im Regelfall auch über dieses abgesichert.

In den „Hinweisen zum Begriff der hauptberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit“ finden sich zum Stichwort „GmbH“ folgende Information:

„Tätigkeiten in Ausübung von Gesellschafterrechten (z.B. als Gesellschafter einer GmbH) sind keine selbstständigen Erwerbstätigkeiten, wenn diese sich allein dem gesellschaftsrechtlichen Bereich zuordnen lassen (vgl. Urteil des BSG vom 4. Juni 2009 - B 12 KR 3/08 R -, USK 2009-62). Gleiches gilt, wenn allein die mit der gesellschaftsrechtlichen Stellung als Kommanditist einer GmbH & Co. KG und als (Allein-)Gesellschafter der Komplementär-GmbH verbundenen Pflichten wahrgenommen werden, ohne dass eine aktive Mitarbeit im Unternehmen stattfindet (vgl. Urteil des BSG vom 29. Februar 2012 – B 12 KR 4/10 R -, USK 2012-23).“

Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Beurteilung an Ihre gesetzliche Krankenversicherung als Einzugsstelle für alle Sozialabgaben.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Februar 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben