Frage
Ich plane die Gründung einer GmbH - in der ich auch Geschäftsführer sein würde. Gleichzeitig plane ich weiterhin in einem festen Angestelltenverhältnis zu arbeiten. Als Geschäftsführer der GmbH würde ich auch ein Gehalt beziehen. Meine Frage wäre nun, wie es sich mit den gesetzlichen Abgaben aus dem Geschäftsführergehalt verhält. Denn bereits jetzt werden von meinem Gehalt aus meinem derzeitigen Arbeitsverhältnis die Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung abgezogen. Würde dies bedeuten, dass diese Abzüge beim Gehalt aus der Geschäftsführertätigkeit dann nicht mehr abgezogen werden? Oder würden diese hier ebenfalls abgezogen werden? Dies betrifft insbesondere die Krankenversicherung, da diese doch eigentlich nur einmal (von einem Gehalt) gezahlt werden müssten.