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Gründung aus ALG-I-Bezug: Krankenversicherung?

Frage

Ich bin seit dem 15.10.18 selbständig und war vorher arbeitslos gemeldet. Ich habe bei der Arbeitsagentur einen Antrag für den Gründungzuschuss gestellt und wurde schon von der Arbeitsagentur abgemeldet - aber eine Antwort habe ich noch nicht bekommen, was den Antrag auf Gründungzuschuss angeht. Meine Frage: Was mache ich jetzt wegen der Krankenversicherung?

Antwort

Mit dem Start in eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit endet der Bezug von Arbeitslosengeld. Somit meldet Sie die Agentur für Arbeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Ein möglicher Anspruch auf den Gründungszuschuss steht damit nicht im Zusammenhang.

Bitte wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenversicherung und informieren Sie sie über die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Waren Sie bereits gesetzlich versichert, so kann die Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied fortgeführt werden. Die Krankenkasse wird Ihnen einen Fragebogen zuschicken, um die Beiträge zu ermitteln.

Als Alternative steht es Ihnen im Rahmen einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit frei eine private Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen. Sollten sich hierzu Fragen ergeben, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale wenden. Einen Kontakt finden Sie über die bundesweite Plattform der Verbraucherzentralen.

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Oktober 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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