Navigation

Krankenkasse: Einstufung haupt- oder nebenberufliche Selbständigkeit?

Frage

Ich bin mit 20 Std./Woche angestellt sowie unregelmäßig (immer nur für einen Monat) noch dazu freiberuflich tätig (zeitlich damit unter der Angestelltentätigkeit, ohne Beschäftigte). Für die Einordnung der Krankenkasse ist das Einkommen noch dazu relevant (neben dem Zeitaufwand). 1. Betrachtet die Krankenkasse für die Einordnung haupt-/nebenberufliche Selbständigkeit dies Monat für Monat oder auf das Jahr gesehen? 2. Wenn die freiberufliche Tätigkeit tatsächlich einen Monat oder mehr als einen Monat mehr Einkommen bringt als die angestellte Tätigkeit - was passiert dann: Ich zahle für die freiberufliche ganz normal KV-Beiträge und mit der angestellten Tätigkeit bleibt alles (AG- und AN-Anteil)? Oder falle ich noch dazu aus der gesetzlichen (AG- und AN-Teil) Versicherung über die Angestelltentätigkeit und zahle zu 100%selber Beiträge für freiberuflich + angestellt?

Antwort

Gelten Sie nach Einschätzung der gesetzlichen Krankenversicherung als hauptberuflich selbständig, so zählt für die Berechnung der monatlichen Beiträge die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Dies bedeutet, dass neben den Einnahmen aus Ihrer selbständigen Tätigkeit, auch das Einkommen aus Ihrem Beschäftigungsverhältnis, Zinsen aus Kapitalvermögen oder, wenn vorhanden, auch Vermietung und Verpachtung oder private Renten zur Berechnung hinzugezogen wird.

Die Prüfung, ob Sie vorrangig als hauptberuflich selbständig gelten oder als Arbeitnehmer ist eine Einzelfallentscheidung. Neben den Einnahmen und den jeweilig aufgebrachten Stunden, können auch die Rechtsform oder die Frage nach möglichen Arbeitnehmer eine Rolle für die Beurteilung spielen. Zu den aufgebrachten Stunden für die selbständige Tätigkeit zählen für die gesetzliche Krankenversicherung auch Zeiten der Vor- und Nachbereitung.

Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an Ihre gesetzlichen Krankenversicherung.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
März 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben