Frage
Ich bin mit 20 Std./Woche angestellt sowie unregelmäßig (immer nur für einen Monat) noch dazu freiberuflich tätig (zeitlich damit unter der Angestelltentätigkeit, ohne Beschäftigte). Für die Einordnung der Krankenkasse ist das Einkommen noch dazu relevant (neben dem Zeitaufwand). 1. Betrachtet die Krankenkasse für die Einordnung haupt-/nebenberufliche Selbständigkeit dies Monat für Monat oder auf das Jahr gesehen? 2. Wenn die freiberufliche Tätigkeit tatsächlich einen Monat oder mehr als einen Monat mehr Einkommen bringt als die angestellte Tätigkeit - was passiert dann: Ich zahle für die freiberufliche ganz normal KV-Beiträge und mit der angestellten Tätigkeit bleibt alles (AG- und AN-Anteil)? Oder falle ich noch dazu aus der gesetzlichen (AG- und AN-Teil) Versicherung über die Angestelltentätigkeit und zahle zu 100%selber Beiträge für freiberuflich + angestellt?