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Aufgabe der Selbständigkeit mit 55 Jahren: Rückkehr in GKV?

Frage

Ich bin seit ca. 25 Jahren selbständig und will dies auch noch ca. zehn Jahre bleiben. Anschließend will ich den Betrieb verkaufen und evtl. in dem Betrieb als Mitarbeiter angestellt werden. Da ich zu diesem Zeitpunkt die 55 Jahre überschritten habe, ist meine Frage wie ich mich krankenversichern kann. Die Selbständigkeit wäre zu dem Zeitpunkt dann vollständig abgemeldet und ich werde als normaler Arbeitnehmer noch bis zur Rente arbeiten. Werde ich dann über den Betrieb bei dem ich dann beschäftigt sein werde in der GKV angemeldet oder muss ich mich privat versichern? Mein Einkommen wird voraussichtlich unter der Grenze zur Privatversicherung liegen.

Antwort

Bei Eintreten einer Versicherungspflicht (z.B. Aufnahme einer Beschäftigung) können über 55-Jährige nicht in die GKV zurückkehren, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht zu keinem Zeitpunkt gesetzlich krankenversichert (Rahmenfrist) waren und zusätzlich in diesen fünf Jahren mindestens entweder

  1. zweieinhalb Jahre lang versicherungsfrei waren (z.B. Arbeitnehmer, welche mit ihrem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen oder Beamte, die versicherungsfrei sind, weil sie einen Anspruch auf Beihilfe haben),
  2. auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit waren oder
  3. hauptberuflich selbstständig tätig waren.

Personen, welche also in der Rahmenfrist nicht gesetzlich krankenversichert waren und zusätzlich mindestens eine der drei genannten Voraussetzungen erfüllen, bleiben versicherungsfrei, d.h. sie können nicht in die GKV eintreten. Die gesetzlichen Grundlagen finde Sie im Sozialgesetzbuch V (SGB V) § 6 Abs. 3a.

Bezogen auf Ihr Beispiel würden Sie in der privaten Versicherung verbleiben. Bitte sprechen Sie in Zweifelsfällen mit Ihrer Krankenkasse, ob diese Voraussetzungen des § 6 Absatz 3a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) vorliegen und eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung deswegen ausscheidet.

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Internet: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html
April 2018

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