Antwort
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
An den Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer gesetzlichen Krankenversicherung sind gewisse Voraussetzungen geknüpft. Da Sie derzeit privat krankenversichert sind, gehe ich davon aus, dass Sie als Arbeitnehmer versicherungsfrei waren und deshalb in die private Krankenversicherung wechseln konnten.
Eine freiwillige Krankenversicherung nach § 9 SGB V als Selbstständiger können Sie aber nur eingehen, wenn Sie vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Der direkte Wechsel von der privaten Versicherung zur freiwilligen Versicherung in der GKV ist nicht möglich.
Weitere Auskünfte zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommen Sie am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter der folgenden Telefonnummer: 030 / 340 60 66 - 01.
Mit freundlichen Grüßen
Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Juli 2021