Kleingewerbe in Deutschland trotz Auslandsaufenthalt und Langzeit-Auslandsreiseversicherung anmelden?
Frage
Ich befinde mich zurzeit auf Weltreise und es ist noch nicht absehbar, wann ich wieder nach Deutschland zurückkehre. Ich bin allerdings noch bei meinen Eltern gemeldet. Nun möchte ich gerne ein Kleinunternehmen gründen. Ich habe mich bereits darüber informiert, dass ich dies online anmelden kann. Nun stellt sich allerdings meine Frage zur Versicherungspflicht, da ich zurzeit nur eine Langzeit-Auslandsreiseversicherung habe und nicht gesetzlich versichert bin. Kann ich so trotzdem das Kleingewerbe gründen oder muss ich mich dann freiwillig in der GKV versichern?
Antwort
Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung setzt ein, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. In Ihrem Schreiben berichten Sie, dass Sie sich auf Weltreise befinden und privat versichert sind. Daher ist es für die Krankenkasse unerheblich, ob Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Erst wenn der gewöhnliche Aufenthalt wieder in Deutschland ist und Sie Zugang zur gesetzlichen Krankenkasse haben, muss die selbständige Tätigkeit der zuständigen Krankenkasse gemeldet werden.
Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
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Stand:
Mai 2020
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