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Meisterschülerin und selbständige Künstlerin: private Krankenversicherung?

Frage

Ich bin Meisterschülerin an einer Kunsthochschule und bekomme bei meiner Krankenversicherung keine studentische Versicherung angeboten, da die Ausbildung einer Promotion gleicht. Ich habe jedoch nur circa 750 Euro Gehalt im Monat zur Verfügung (500 Euro aus einer nichtselbständigen Tätigkeit, 100 Euro aus einer selbständigen Tätigkeit, 150 Euro Wohngeld) und kann mir das derzeitige Angebot der Krankenkasse (160 Euro mtl.) nicht leisten. Gibt es eine günstigere Alternative für mich? Sollte ich versuchen in die Künstlersozialkasse einzutreten? Ich plane nämlich mich als Künstlerin selbständig zu machen und verdiene bereits (wenig) Geld in diesem Bereich.

Antwort

Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung bieten eine Vielzahl von Tarifen an, auch für den Zeitraum der Ausbildung. Allen Ausbildungstarifen gemein ist, dass sie eine Absicherung gegen Krankheit zu einem günstigen Beitrag bieten. Der genaue Versicherungsschutz ist ebenso wie der hierfür zu entrichtende Beitrag von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Ebenso unterschiedlich sind die Regelungen zur Versicherungsfähigkeit, also dazu, wer sich in einem Ausbildungstarif versichern kann. Teilweise ist hierzu die Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule Voraussetzung, teilweise können sich aber auch Personen versichern, die sich wie Sie in der beruflichen Ausbildung befinden. Die Vermittlung von Versicherungsverträgen ist unserem Verband untersagt, so dass wir Sie in der Suche und Auswahl eines ggf. für Sie in Frage kommenden Ausbildungstarifs bei einem unserer Mitgliedsunternehmen leider nicht unterstützen können. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Versicherungsvermittler Ihres Vertrauens.

Quelle:
René Neumann
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Juli 2014

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