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Selbständig plus Nebenjob: Sozialversicherung?

Frage

Ich bin freiberuflich in der Medienbranche tätig und als Kleinunternehmer eingetragen. Ich arbeite zurzeit 34 Stunden im Monat auf freier Basis und verdiene mit einem Stundensatz von 50 Euro somit 1.700 Euro. Ich bezahle 340 Euro für meine private Krankenversicherung und habe zurzeit KEINE Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung. Nun möchte ich eine feste Teilzeitstelle von 20 Stunden die Woche für 1.200 Euro anfangen. Meine Frage ist: Welche Steuern und Versicherungen muss ich zahlen und wie viel? Zahlt mein Arbeitgeber bei Teilzeit die Hälfte der privaten Krankversicherung - besonders im Hinblick darauf, dass ich mit meiner freiberuflichen Tätigkeit mit weniger Stunden mehr verdiene als in der festen Teilzeitstelle? Gelte ich hier als hauptberuflich selbständig?

Antwort

Bezüglich der Krankenversicherung sollte eine Statusprüfung durch eine gesetzliche Krankenkasse durchgeführt werden. Überwiegt nach Prüfung durch die Krankenkasse weiterhin die selbständige Tätigkeit, können Sie privat krankenversichert bleiben. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen Beitragszuschuss zu zahlen.

Sollte die Arbeitnehmertätigkeit überwiegen, tritt Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmerin oder als Arbeitnehmer ein und der Beitrag wird hälftig entsprechend des Arbeitsentgelts getragen. Für das Arbeitseinkommen aus der selbständigen Tätigkeit ist dann kein Beitrag zur Krankenversicherung zu zahlen.

Sollten Sie älter als 55 Jahre alt sein, ist ein Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung gesondert zu prüfen.

Nehmen Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus, so zahlen Sie für diese Tätigkeit in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung ein. Hinsichtlich der steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater.

Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Montag - Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)

Stand:
September 2020

Tipps der Redaktion:

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