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Krankenversicherung: Zuverdienst für Student in Familienversicherung?

Frage

Ich bin Student und in der Familienversicherung meiner Eltern. Ich habe einen Minijob (450 €) und ein Ehrenamt (200 €) jeden Monat.

Jetzt bekomme ich ab und zu die Möglichkeit auf Aufträge (mal 10 €, mal 100 €). Durchschnittlich einen pro Monat eventuell. Musste ich jetzt erstmal ablehnen, aber in Zukunft wäre das ja ein guter Zusatz. Wie ist das am besten lösbar? Oder wo kann man sich hier Hilfe holen?

Ich möchte ungerne eine zusätzliche Krankenversicherung für 100€ pro Monat abschließen, dann könnte ich die Aufträge auch gleich weglassen.

Wäre die Gründung einer UG hier eine Idee?

Antwort

Kinder von Mitgliedern der GKV sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2021: 470 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Das Gesamteinkommen ist nach der gesetzlichen Definition die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts geregelt. Es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. Die Art der Rechtsform ist hier unerheblich.

Nach Beendigung der Familienversicherung kann der Versicherungsschutz eines Studenten in der Regel durch eine eigene studentische Versicherung in der GKV fortgesetzt werden. Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen sind längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie nicht familienversichert sind.

Bei weiteren Fragen zum Thema der gesetzlichen Familienversicherung können Sie gern das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung 030 340 606 601 kontaktieren.

Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr,
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung),
Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung),
Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)

Stand:
Mai 2021

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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