Frage
Ich habe mich als freiberufliche Lektorin selbständig gemacht und bislang einen Kunden, der mich fortan regelmäßig mit ausreichend Aufträgen versorgen kann. Es ist eine große Plattform, auf der Studierende Lektorate für wissenschaftliche Arbeiten buchen können und an diese auch zahlen. Er leitet die Aufträge dann, zu anderen Preisen, an die bei ihm registrierten freien Lektoren weiter. Ich bin in allen Belangen frei, nicht weisungsgebunden und trage das Unternehmerrisiko. Daneben habe ich eine eigene Internetpräsenz und beabsichtige Werbung zu schalten. Meine Frage ist, ob es in irgendeiner Hinsicht Probleme geben könnte, wenn ich langfristig, ggf. über Jahre hinweg, nur diesen Kunden habe? Ich habe einen Antrag bei der Künstlersozialkasse eingereicht, womit ich laut meiner Recherche, automatisch rentenversicherungspflichtig bin. Die 5/6-Regelung würde daher bei mir ohnehin nichts ändern, richtig?