Navigation

Gründungzuschuss der Rentenversicherung?

Frage

Ich bin gelernter Elektriker und hatte einen Wegunfall. Da die Verletzung nicht wirklich besser wurde, habe ich mich im August 2016 entschieden den Arbeitsvertrag bei meinem damaligen Arbeitgeber nicht zu verlängern. Ich bin also seit September 2016 beim Arbeitsamt registriert. Ich wurde wegen meiner Verletzung operiert und bin seit dieser Zeit in Reha-Behandlung. Ich habe der Mitarbeiterin vom Arbeitsamt meinen Wunsch mich selbständig im Internet-Marketing-Bereich zu machen geäußert. Sie hat mir dann gesagt, dass ich keinerlei Hilfe vom Arbeitsamt bekommen würde (weder Umschulung noch finanziell), da ich als Elektriker vermittelbar bin. Ist das richtig? Kann ich auf einen Gründungszuschuss von der Deutschen Rentenversicherung hoffen?

Antwort

Ob die Deutsche Rentenversicherung Ihnen einen Gründungszuschuss gewährt, hängt davon ab, ob Sie bereits die hierfür erforderliche Mindestversicherungszeit - die so genannte Wartezeit - von 15 Jahren (mit Beitragszeiten) erfüllt haben. Ferner sind auch vom Rentenversicherungsträger die persönlichen Voraussetzungen zu prüfen, wobei es auch für den Rentenversicherungsträger erheblich ist, ob Sie nicht mehr dauerhaft in Ihrem Ausbildungsberuf tätig sein können.

Für die konkrete Prüfung, müssten Sie bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe (LTA) stellen. Da Sie eine Vertragsverlängerung aufgrund eines Wegeunfalles nicht angenommen haben, wäre hierbei auch zu prüfen, ob eventuell die zuständige Berufsgenossenschaft für eine etwaige Teilhabeleistung zuständig wäre.

Sollte der Rentenversicherungsträger zu einer anderen Einschätzung als die Arbeitsvermittlerin der BA kommen, müssten Sie zudem mit einem Businessplan und einer Rentabilitätserklärung den Nachweis erbringen, dass es sich um eine tragfähige Selbstständigkeit handelt, zudem muss die Tätigkeit „leidensgerecht“ sein.

Weiteres erfahren Sie von einem Reha-Berater in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin und weisen hierbei unbedingt darauf hin, dass es sich um einen LTA-Antrag handelt. (Suche unter): www.deutsche-rentenversicherung.de

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
März 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben