Antwort
Ob die Deutsche Rentenversicherung Ihnen einen Gründungszuschuss gewährt, hängt davon ab, ob Sie bereits die hierfür erforderliche Mindestversicherungszeit - die so genannte Wartezeit - von 15 Jahren (mit Beitragszeiten) erfüllt haben. Ferner sind auch vom Rentenversicherungsträger die persönlichen Voraussetzungen zu prüfen, wobei es auch für den Rentenversicherungsträger erheblich ist, ob Sie nicht mehr dauerhaft in Ihrem Ausbildungsberuf tätig sein können.
Für die konkrete Prüfung, müssten Sie bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe (LTA) stellen. Da Sie eine Vertragsverlängerung aufgrund eines Wegeunfalles nicht angenommen haben, wäre hierbei auch zu prüfen, ob eventuell die zuständige Berufsgenossenschaft für eine etwaige Teilhabeleistung zuständig wäre.
Sollte der Rentenversicherungsträger zu einer anderen Einschätzung als die Arbeitsvermittlerin der BA kommen, müssten Sie zudem mit einem Businessplan und einer Rentabilitätserklärung den Nachweis erbringen, dass es sich um eine tragfähige Selbstständigkeit handelt, zudem muss die Tätigkeit „leidensgerecht“ sein.
Weiteres erfahren Sie von einem Reha-Berater in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin und weisen hierbei unbedingt darauf hin, dass es sich um einen LTA-Antrag handelt. (Suche unter): www.deutsche-rentenversicherung.de
Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
März 2017
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