Frage
Ich habe zum 1.1.2016 in der gesetzlichen Rentenversicherung 45 Beitragsjahre mit einem Arbeitsvertrag über 40 Wochenstunden nachgewiesen. Habe jedoch aus Weiterbildungsgründen zwischenzeitlich meine Arbeitszeit reduziert. Im Oktober 2012 musste ich meine Arbeitszeit auf halbtags reduzieren, um eine hälftige Zulassung als selbständige Psychotherapeutin zu bekommen (gesetzliche Regelung).
Laut Auskunft der Rentenversicherung darf ich, wenn ich vor dem 65,5 Lebensjahr in Rente gehe, nur 450 Euro dazuverdienen. Dies würde für mich bedeuten, meine selbständige Tätigkeit aufzugeben, was bei laufenden psychotherapeutischen Behandlungen schwierig ist. Außerdem habe ich, da ich in Teilzeit gearbeitet habe, geringere Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt und bin deshalb auf den Dazuverdienst aus der selbständigen Tätigkeit angewiesen. Ich bitte Sie um Überprüfung, ob in einem solchen Fall eine andere gesetzliche Regelung greift.