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Marketing- und PR-Beraterin: rentenversicherungspflichtig?

Frage

Ich möchte mich als Marketing- und PR-Beraterin selbständig machen und habe dazu ein paar Fragen: Fällt dieser Beruf unter die Rentenversicherungspflicht? Ich habe mehrere Auftraggeber, es liegt also keine Scheinselbständigkeit vor. Ich werde voraussichtlich einen Existenzgründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen. Bin ich auch schon in der Zeit der Förderung rentenversicherungspflichtig (falls diese vorliegt)? Und falls ja, wie hoch wird diese sein?

Antwort

Grundsätzlich besteht für Selbständige keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - es gibt jedoch Ausnahmen. Bestimmte Berufsgruppen von Selbständigen unterliegen Kraft Gesetz der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Welche dies im Einzelnen sind entnehmen Sie bitte dieser Broschüre: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html

Hiervon möchte ich zwei herausgreifen, die evtl. auf Sie zutreffen könnten:
So gehören unter anderem auch Selbständige dazu, die lehrende Tätigkeiten ausüben. Die Versicherungspflicht für Lehrende sei deshalb erwähnt, da der Übergang von einer lehrenden zu einer beratenden Tätigkeit durchaus fließend sein kann. Ferner ist der Begriff der Lehrtätigkeit hierbei sehr weit gefasst und beinhaltet nicht nur das Unterrichten an Schulen, Universitäten oder sonstigen Bildungseinrichtungen, sondern schlechthin das Vermitteln von Wissen, Können und Fertigkeiten.

Darüber hinaus wäre auf die Versicherungspflicht für Selbständige hinzuweisen, die überwiegend nur für einen Auftraggeber tätig sind. D.h. auch wenn wie bei Ihnen mehrere Auftraggeber existieren kommt es darauf an, ob Sie im Wesentlichen von einem Auftraggeber abhängig sind. Dies wäre dann der Fall, wenn mindestens fünf Sechstel Ihrer gesamten Betriebseinnahmen aus den zu beurteilenden Tätigkeiten allein aus der Tätigkeit für einen Auftraggeber stammen.

Sofern als Selbständige mit einem Auftraggeber dem Grunde nach Versicherungspflicht besteht, kann eine Befreiung für Existenzgründer für die Dauer von drei Jahren beantragt werden (verspätete Antragstellung führt zur Verkürzung des Befreiungszeitraumes). Nach Ablauf der drei Jahre tritt Versicherungspflicht ein, es sei denn es wird entweder ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt oder die Betriebseinnahmen verteilen sich dann so auf verschiedene Auftraggeber, dass nicht mehr als fünf Sechstel von einem Auftraggeber kommen.

Die Versicherungspflicht tritt für den Selbständigen hingegen nicht ein, wenn die selbständige Tätigkeit als geringfügig anzusehen ist, d.h. wenn der monatliche steuerrechtliche Gewinn nicht mehr als 450 Euro beträgt oder wenn Sie hierbei selbst einen Arbeitnehmer mehr als nur geringfügig beschäftigen.

Der von Ihnen erwähnte Existenzgründerzuschuss hat keine Auswirkung auf die Rentenversicherungspflicht.

Besteht keine Versicherungspflicht per Gesetz, so besteht für Selbständige trotzdem die Möglichkeit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Letztere können als freiwillige oder als Pflichtbeiträge entrichtet werden.

Unternehmen Sie nichts und unterbleibt die Beitragszahlung, würde eine Lücke im Versicherungsverlauf ziemlich bald auch Einfluss auf bereits bestehende Ansprüche haben. Welche Entscheidungsmöglichkeiten Sie haben und was für Sie sinnvoll ist, kann nur unter Einbeziehung Ihrer bisherigen Versicherungsbiografie beurteilt werden. Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch. Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen darüber finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/04_Mitten_im_Leben/01_Rente_und_vorsorge/03_zusaetzlich_vorsorgen_chancen_nutzen/zusaetzlich_vorsorgen_node.html#doc233228bodyText8

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
September 2017

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