Frage
Guten Tag, ich beabsichtige, mich als Physiotherapeut selbstständig zu machen. Dies wird jedoch im Nebenerwerb sein, da ich weiterhin bei einer Praxis als Physiotherapeut beschäftigt bin (über 450 Euro/ als geringfügig entlohnte Beschäftigung gilt seit Januar 2024: 538 Euro). In der Selbstständigkeit werde ich jemanden geringfügig einstellen (unter 450 Euro/ seit Januar 2024 gilt: 538 Euro). Ich werde Patienten sowohl mit Rezept als auch ohne behandeln (z. B. Hotstonemassage). Bin ich Rentenversicherungspflichtig? Die Einnahmen für Rezepte werden über 450 Euro (seit 2024 gilt: 538 Euro) betragen, nach Abzug der Kosten jedoch unter 450 Euro (seit Januar 2024 gilt: 538 Euro). Oder gelten die Einnahmen ohne Rezepte auch dazu oder kann ich das trennen? Wenn ja, was ist mit Behandlungen, die nach Rezept die Behandlung fortführen und selber bezahlen.