Antwort
Aufgrund der Tätigkeit als selbständiger Schreibwarenhändler besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf Antrag entweder die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung fortzusetzen oder so genannte freiwillige Beiträge zu leisten.
Beide Formen der Beitragszahlung bieten Vor- und Nachteile was die Flexibilität hinsichtlich der Höhe und regelmäßigen Beitragszahlung anbelangt. Aber auch bezüglich der Aufrechterhaltung ggf. bereits erworbener Ansprüche z.B. auf eine Erwerbsminderungsrente bestehen erhebliche Unterschiede zwischen einer Antragspflichtversicherung oder einer freiwilligen Versicherung.
Gerade weil Sie nach Ihren Angaben bereits Ansprüche erworben haben, sollten Sie sich zeitnah sowohl die Auswirkungen einer künftig ausbleibenden Beitragszahlung, als auch die verschiedenen Möglichkeiten einer etwaigen Beitragszahlung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erläutern lassen. Nur im persönlichen Beratungsgespräch kann auf Ihre Situation individuell eingegangen werden. Bitte vereinbaren Sie einen selbstverständlich kostenfreien Beratungstermin (Suche unter: www.deutsche-rentenversicherung.de).
Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen darüber finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de
Hinsichtlich Ihres Krankenversicherungsschutzes informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse. Eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung - wie beschrieben - würde nicht automatisch auch eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach sich ziehen.
Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
November 2015
Tipps der Redaktion: