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Soldat: freiberufliche Dozententätigkeit rentenversicherungspflichtig?

Frage

Ich habe eine Frage bezüglich der Gründung im Nebengewerbe. Zu meiner Situation: Ich bin Soldat und habe somit eine Freie Heilfürsorge. Das bedeutet, dass ich keine Krankenversicherung, keine Rentenversicherung und keine Arbeitslosenversicherung bezahle. Nun würde ich gerne evtl. an einer VHS als Dozent arbeiten und müsste dies als Freiberufler machen. Zur Rentenversicherung müsste ich doch eigentlich nichts abführen, da ich diese im Hauptberuf ja auch nicht abführe - oder?

Antwort

Grundsätzlich beschränkt sich die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Ihre Beschäftigung als Berufssoldat, so dass Sie in Ihrer freiberuflichen Dozententätigkeit grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, sofern Sie diese Tätigkeit mehr als nur geringfügig ausüben. Geringfügig ist eine selbständige Tätigkeit dann, wenn der steuerrechtliche Gewinn die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450 Euro übersteigt.

Die Versicherungsfreiheit kann jedoch auf eine neben dem Hauptberuf als Soldat ausgeübte Tätigkeit ausgedehnt werden, wenn das zuständige Bundesministerium entweder durch eine allgemeine oder einzelfallbezogene Gewährleistungsentscheidung bestimmt hat, dass sich die Gewährleistung auch auf andere Tätigkeiten (bzw. im Einzelfall auf diese Tätigkeit) erstreckt.

Weitere Auskünfte darüber, ob eine solche allgemeine Gewährleistungsentscheidung existiert oder wie Sie ggf. eine Einzelfallentscheidung herbeiführen können, erhalten Sie von Ihrer zuständigen Personalstelle.

Quelle:
Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Februar 2013

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