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GmbH gründen: Ehefrau wird Geschäftsführerin?

Frage

Mein Ehemann und ich möchten eine GmbH gründen. Wenn mein Mann alleiniger Gesellschafter wird, kann ich dann als Geschäftsführer im Angestelltenverhältnis sozialversicherungspflichtig arbeiten bzw. kann ich als Fachkraft ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen und gleichzeitig Geschäftsführer sein?

Antwort

Da Ihr Mann alleiniger Gesellschafter ist, bestimmt er grundsätzlich allein die Geschicke der Gesellschaft. Ein von ihm eingesetzter Geschäftsführer, kann - wenn er selbst nicht ebenfalls Gesellschafter der GmbH ist - nur im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses für die Firma tätig sein.

Der Umstand, dass es sich bei Ihnen jedoch um die Ehefrau des Gesellschafters handelt, führt bei der Anmeldung bei der Krankenkasse automatisch zu einer so genannten Statusfeststellung durch die Rentenversicherung. Hierbei wird geprüft, ob bei Ihrer Tätigkeit tatsächlich die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung vorliegen, d.h. ob hier das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer übliche Weisungsrecht hinsichtlich Arbeitszeit, -ort und Verrichtung tatsächlich besteht bzw. praktische Anwendung findet.

Quelle:
Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
September 2014

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