Frage
Ich studiere derzeit und bin als 450 Euro Kraft beschäftigt. Ab April gehe ich zusätzlich einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin nach. Demnach bin ich rentenversicherungspflichtig. Bei meinem Minijob habe ich mich von der RV befreien lassen. Ich bin über 25 und somit als Studentin gesetzlich versichert. Monatlich werde ich zusammen mit dem freiberuflichen Job nicht über 450 Euro kommen. Liege ich richtig in der Annahme, dass ich die freiberufliche Tätigkeit zwar bei der Rentenversicherung anmelden, jedoch dann keine Beiträge zahlen muss?