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Beamter: nebenberufliche Selbständigkeit sozialversicherungspflichtig?

Frage

Ich bin hauptberuflich Beamter und möchte mich nebenberuflich selbständig machen im Bereich Webdesign/Programmierung. Das monatliche Einkommen aus dieser Nebentätigkeit wird voraussichtlich ÜBER 450 Euro (seit Januar 2024 gilt: 538 Euro) liegen. Bin ich nun sozialversicherungspflichtig für die Einnahmen aus der Nebentätigkeit? Kann ich mich befreien lassen, da ich bereits als Beamter privat krankenversichert bin? Oder wird die Krankenversicherung sogar teurer? Wird hier auch Rentenversicherung fällig, obwohl ich als Beamter im Alter eine Pension und keine Rente beziehe?

Antwort

Durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit wird keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgelöst. Auch entsteht keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.

Nähere Informationen zur Rentenversicherungspflicht erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie können die Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 erreichen.

Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 003

Stand:
August 2020

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