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Soldat der Bundeswehr: freiberufliche Nebentätigkeit?

Frage

Ich bin zurzeit aktiver Soldat. Jetzt möchte ich mich als Programmierer gerne freiberuflich selbständig werden. Ich habe bereits einen Auftraggeber in den USA. Die Genehmigung von meinen Chef habe ich bereits. Doch vor der Gründung stellt sich mir die Frage: Muss ich bei mehr als 17.500 Euro Umsatz auch Beiträge in Sozial-, Krankenkasse-, Pflegeversicherung zahlen, da das jetzt ja bei mir alles die Bundeswehr übernimmt?

Antwort

Die Umsatzgrenze von 17.500 Euro bezieht sich auf die Kleinunternehmerregelung. Als Kleinunternehmer haben Sie die Möglichkeit sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, wenn Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird und Sie im Jahr zuvor nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielt haben. Gleichzeitig müssen Sie alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer erstellen und können folglich auch keine Vorsteuer geltend machen.

Hinsichtlich der Sozialversicherung kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Eine Absicherung in der Arbeitslosenversicherung ist bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit nicht möglich. Sind Sie gesetzlich krankenversichert und üben Sie eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb aus, müssen Sie dies Ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse mitteilen. Diese wird prüfen, ob Ihre Tätigkeit für Sie der wirtschaftliche Mittelpunkt bedeutet. Unter anderem spielt dabei die Frage nach Angestellten, der zeitliche Aufwand, aber auch die monatlichen Einnahmen eine Rolle. Ob aufgrund Ihrer selbständigen Tätigkeit eine Rentenversicherungspflicht eintritt, besprechen Sie bitte direkt mit der Deutschen Rentenversicherung (Tel. 0800-100048000).

Quelle:
Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
April 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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