Teilzeitbeschäftigung plus selbständige Tätigkeit: KV-Beitrag?
Frage
Ich habe eine Frage bzgl. Teilzeitbeschäftigung 30 Std./Woche und Gewerbebetrieb. Bisher werden nur GKV-Beiträge aus der Teilzeitbeschäftigung abgeführt. Fallen noch freiwillige Beträge zur Krankenversicherung aus der gewerblichen Tätigkeit an? Ist hier eine Umsatzgrenze maßgeblich? Oder nur die Arbeitsstunden?
Antwort
Ihren Angaben entnehme ich, dass Sie derzeit versicherungspflichtig beschäftigt sind.
Treffen eine Beschäftigung und eine selbständige Tätigkeit aufeinander, so ist zu prüfen, welche dieser Tätigkeiten dominiert. Im Sozialversicherungsrecht spricht man von der Beurteilung, ob eine "hauptberuflich selbständige Tätigkeit" vorliegt. Diese Prüfung erfolgt bei Ihrer Krankenversicherung. Herangezogen werden hierzu u.a. die wöchentliche Arbeitszeit und die Höhe des Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung und aus der selbständigen Tätigkeit der Gewinn, der zeitliche Aufwand und die Beschäftigung von Arbeitnehmern. Entscheidend für die Beurteilung ist die Gesamtschau der Verhältnisse.
Liegt bei der selbständigen Tätigkeit eine Hauptberuflichkeit vor, so hat dies Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus und somit auch auf die Beitragszahlung.
Ich möchte Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und sich umfassend beraten zu lassen, da dort auch die letztendliche Entscheidung unter Einbeziehung aller Informationen getroffen wird.
Quelle:
Andreas Endl
AOK Bundesverband
September 2013
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